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ZERTIFIZIERTER TESTAMENTSVOLLSTRECKER (AGT)

 

Nach den strengen Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. wird die Bezeichnung “Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)” nur für jeweils drei Jahre verliehen. Nach Ablauf von drei Jahren ist erneut eine Rezertifizierung durchzuführen.

Die erfolgreiche Erstzertifizierung erfolgte am 30.01.2018, die Rezertifizierung am 30.01.2021.

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