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GRUNDSTEUERREFORM 2022

Das sollten Sie wissen:

Die steuerliche Bemessungsgrundlage der Grundsteuer war aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 neu zu regeln.

Die neu zu berechnende Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 durch die Gemeinde erhoben werden.

Das 3-stufige Verfahren besteht aus Grundsteuerwert, Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags, sowie Anwendung des Hebesatzes:

(Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer)

Stichtag für die Neubewertung ist der 01.01.2022.

Betroffen sind alle Grundbesitzeigentümer!

Die Erklärung für die Grundsteuer “A” ist bis 31.03.2023 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

 

Bitte beachten Sie unsere Checklisten (Version Baden-Württemberg) unter der Leistungen/Aktuelles. Hier finden Sie  bei Auftragserteilung auch die von uns benötigten Vollmachten, AGBs sowie Datenschutzhinweise.