Grundsteuerbefreiung bei einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP)

Grundsteuerbefreiung bei einer sog. Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP)

13. März 2015 Allgemein 0 Comments

Wird eine Schule im Rahmen eines sog. ÖPP-Projektes auf der Grundlage eines Erbbaurechtsvertrages zum Teil saniert und zum Teil neu errichtet sowie aufgrund eines Mietvertrages genutzt, kommt eine Grundsteuerbefreiung hinsichtlich des Erbbaurechts nur dann in Betracht, wenn zum Ende des Vertragsverhältnisses die Rückübertragung des Grundbesitzes auf die öffentliche Hand verbindlich festgelegt wird. Das hat das Hessische Finanzgericht entschieden.




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