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Hier informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um die Themen Steuern / Wirtschaft / Sozialversicherung

News

Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung Deutschlands:

  • Investitions-Booster = Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Afa für bewegliche Wirtschaftsgüter ab 01.07.2025
  • Absenkung des Körperschaftsteuersatzes
  • Absenkung des Thesaurierungssteuersatzes
  • Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge bis 75% im Jahr der Anschaffung
  • Dienstwagenbesteuerung von Elektrofahrzeugen 0,25% bis 100 TEUR v. BLP

 

Einführung und Zuteilung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024

Die neue Nummer soll die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen.

 

E-Rechnung ab 01.01.2025

Die E-Rechnung ist ein strukturiertes digitales Daten Format (EN 16931) welches zukünftig die automatisierte Weiterverarbeitung erleichtern bzw. gewährleisten soll. (Keine PDF-Datei)

Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zur Entgegennahme solcher Rechnungen im Geschäftsverkehr.

Ebenso ist die Ausstellung und Übermittlung im B2B im Inland möglich.

Ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 besteht dann die Pflicht zur Ausstellung.

Die Rechnung kann auf elektronischem Weg mittels E-Mail empfangen werden. Sie ist elektronisch zu speichern/archivieren.

Es wird teilweise empfohlen ein gesondertes E-Mail Konto für die E-Rechnung einzurichten.

 

Mitteilungspflicht bei Verwendung von elektronischen Registrierkassen ab 2025 an das Finanzamt.

Aktuell

Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung wird angehoben 556,00 EUR/Monat (01.01.2025)

Mindestlohn Anhebung auf 12,82 EUR pro Stunde (01.01.2025)

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeiterfassung!

Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat.  (556EUR/12,82 EUR)

Der Mindestlohn gilt weiterhin u.a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, sowie ehrenamtlich Tätige.

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