Das sollten Sie wissen:
Die steuerliche Bemessungsgrundlage der Grundsteuer war aufgrund der Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 neu zu regeln.
Die neu zu berechnende Grundsteuer wird ab dem Jahr 2025 durch die Gemeinde erhoben werden.
Das 3-stufige Verfahren besteht aus Grundsteuerwert, Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags, sowie Anwendung des Hebesatzes:
(Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer)
Stichtag für die Neubewertung ist der 01.01.2022.
Betroffen sind alle Grundbesitzeigentümer!
Es bestehen Bedenken, dass auch das neue Landesgrundsteuergesetz nicht verfassungsgemäß ist.
Wir empfehlen gegen die entsprechenden Grundsteuerwert/Grundsteuermessbescheide das Verfahren mittels Einspruch offen zu halten.