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Hier informieren wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten rund um die Themen Steuern / Wirtschaft / Sozialversicherung

News

Einführung und Zuteilung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer ab November 2024

Die neue Nummer soll die bisherige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ablösen.

 

E-Rechnung ab 01.01.2025

Die E-Rechnung ist ein strukturiertes digitales Daten Format (EN 16931) welches zukünftig die automatisierte Weiterverarbeitung erleichtern bzw. gewährleisten soll. (Keine PDF-Datei)

Ab dem 01.01.2025 besteht die Pflicht zur Entgegennahme solcher Rechnungen im Geschäftsverkehr.

Ebenso ist die Ausstellung und Übermittlung im B2B im Inland möglich.

Ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 besteht dann die Pflicht zur Ausstellung.

Die Rechnung kann auf elektronischem Weg mittels E-Mail empfangen werden. Sie ist elektronisch zu speichern/archivieren.

Es wird teilweise empfohlen ein gesondertes E-Mail Konto für die E-Rechnung einzurichten.

 

Mitteilungspflicht bei Verwendung von elektronischen Registrierkassen ab 2025 an das Finanzamt.

 

Änderungen durch das Wachstumschancengesetz

  • Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung ab 01.04.2024-31.12.2024
  • Verdoppelung der Sonderabschreibung für KMU auf 40%
  • Geschenke an Geschäftsfreunde im Wirtschaftsjahr bis 50 EUR möglich
  • Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau
  • Einführung der E-Rechnung

Aktuell

Steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu einer Höhe von EUR 3.000,00!

Freibetrag zusätzlich zum Arbeitslohn möglich. Begünstigungszeitraum 26.10.2022-31.12.2024.

Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigung wird angehoben 556,00 EUR/Monat (01.01.2025)

Mindestlohn Anhebung auf 12,82 EUR pro Stunde (01.01.2025)

Bitte beachten Sie die zusätzlichen Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeiterfassung!

Die Höchstarbeitszeit bei Minijobbern beträgt wegen der Koppelung von Mindestlohn und der Minijob-Verdienstgrenze wie bisher rund 43 Stunden pro Monat.  (556EUR/12,82 EUR)

Der Mindestlohn gilt weiterhin u.a. nicht für Jugendliche unter 18 Jahren ohne Berufsausbildung, Auszubildende im Rahmen ihrer Ausbildung, Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung, sowie ehrenamtlich Tätige.

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